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Förderung – Jugendfreizeiten und Jugenderholungsmaßnahmen 2021

Liebe Sportjugend Osterholz, liebe Sportfreundinnen, liebe Sportfreunde,

Ihr plant mit Eurer Jugendgruppe eine Jugendfreizeit / Jugenderholungsmaßnahme?! Dann solltet Ihr Euch die dazugehörige Förderung sichern! Auch wenn unser Alltag ganz im Zeichen der Corona Pandemie steht, hoffen wir das zumindest entsprechende Jugendfreizeiten / Jugenderholungsmaßnahmen unter entsprechenden Regeln möglich sind.

Folgende Regeln gelten für die Förderung von Jugendfreizeiten / Jugenderholungsmaßnahmen:

– Ihr müsst vor Beginn eurer Jugendfreizeit / Jugenderholungsmaßnahme einen entsprechenden Förderantrag bei uns als Sportjugend Osterholz stellen.

– Bezuschusst werden nur Maßnahmen von Jugendgruppen mit mindestens 6 Teilnehmenden, die einschließlich des An- und Abreisetages, mindestens 4 Tage dauern.

– Es werden nur Teilnehmende bezuschusst, die mindestens 6 Jahre und unter 22 Jahre alt sind.

– Pro angefangene 6 Teilnehmende wird grundsätzlich ein Betreuer*in bezuschusst.

Es wird ein Zuschuss in Höhe von bis zu € 2,00 pro Tag und Teilnehmer*in, Leiter*in bzw. Betreuer*in gewährt. Der Zuschuss wird je Maßnahme pro Teilnehmer*in nur einmal gewährt.

Nicht bezuschusst werden Punktspiele, Trainingslager, sportfachliche Turniere, sportfachliche Wettkämpfe.

Solltet Ihr eine entsprechende Jugendfreizeit / Jugenderholungsmaßnahme planen, meldet Euch gerne bei uns, damit wir Euch den Antrag zuschicken können.

Die Auszahlung der entsprechenden Fördermittel erfolgt Ende 2021 / Anfang 2022 direkt an Euch. Eure Anträge müssen bis zum 30.11.2021 an uns zurückgeschickt werden.

Für Fragen stehen wir Euch gerne zur Verfügung.

Sportliche Grüße

Vorstand Sportjugend Osterholz

sportjugend@ksb-osterholz.de