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Sportvereine können Spenden für Erdbebenopfer sammeln

Der Landessportbund (LSB) Niedersachsen hat auch den Kreissportbund (KSB) Osterholz jetzt über „steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer des Erdbebens in der Türkei und in Syrien“ informiert und auf eine entsprechende Mitteilung auf der LSB-Homepage verwiesen. Darin heißt es, Bund und Länder hätten steuerliche Erleichterungen beschlossen, um das Spendensammeln für Erdbebenopfer in der Türkei und in Syrien zu erleichtern. Auch Sportvereine könnten zu Spenden und anderer Hilfe aufrufen und dürften die Spenden verwenden. Wörtlich heißt es weiter zu den Bedingungen: „Wichtig sei: Die Körperschaft der Satzung muss dafür nicht geändert werden. Die Bedürftigkeit der Person oder Einrichtung ist von ihr zu prüfen und dokumentieren. Zudem muss die Körperschaft Spendenbescheinigungen mit Hinweis auf die Sonderaktion ausstellen. Auch sonstige vorhandene Mittel dürfen die steuerbegünstigten Körperschaften – ohne Änderung der Satzung – zur Hilfe der Geschädigten der Erdbeben einsetzen. Voraussetzung: die Mittel unterliegen keiner anderweitigen Bindungswirkung. Gleiches gilt für die Überlassung von Personal und von Räumlichkeiten.“ Die Erleichterungen würden rückwirkend seit dem 6. Februar bis zum 31. Dezember 2023 gelten. Der Landessportbund Niedersachsen weist dazu auf das Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen an die Finanzämter der Länder hin, nachzulesen unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2023-02-27-steuerliche-massnahmen-zur-unterstuetzung-der-opfer-des-erdbebens-in-der-tuerkei-und-in-syrien.pdf?__blob=publicationFile&v=3.

Carsten Spöring

Kreissportbund Osterholz

Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit