Übungsleiterzuschüsse
Der LandesSportBund Niedersachsen e. V. stellt aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen seinen ordentlichen Mitgliedsvereinen, Zuschüsse für lizenzierte Übungsleiter*innen/Trainer*innen (ÜL/T) zur Verfügung. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht allerdings nicht.
Stichtag für die Berechnung der Förderung durch den zuständigen Sportbund ist der 31.05. eines Jahres und bezieht sich auf die an diesem Tag gültigen Übungsleiter-Lizenzen. Nachträglich vorgelegte Lizenzen können für das laufende Jahr nicht mehr berücksichtigt werden. Der Nachweis einer gültigen Lizenz erfolgt über die Registrierung im LSB-Intranet in Verbindung mit dem DOSB-Zertifikat des DOSB-Lizenzmanagement-Systems (DOSB-LiMS).
Wie erhalte ich einen Übungsleiterzuschuss?
- Die Antragsstellung erfolgt über das Im LSB-Intranet (https://www.lsb-nds.net)
- Die Bezuschussungsliste von lizensierten ÜL/T muss der Verein LSB-Intranet eingegeben
- Die Bestätigung der ÜL/T Bezuschussung ist auch im LSB-Intranet durchzuführen
- Vom 15. März bis 31. Mai ist die Beantragung der Zuschüsse jährlich möglich
- Jeder aktive, nebenberuflich, geringfügig als auch ehrenamtlich beschäftigte ÜL/T mit gültiger DOSB Lizenz wird gefördert
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit ein ÜL-Zuschuss vom Verein beantragt werden kann:
- Der Verein ist ordentliches Mitglied des LSB/KSB
- Ein gültiger Freistellungsbescheid muss vorliegen
- Es muss eine gültige DOSB-Lizenz des ÜL/T vorliegen (sollte eine verlängerte ÜL/T-Lizenz im Intranet noch nicht synchronisiert worden sein, bitte die Lizenz an den KSB senden: info@ksb-osterholz.de)
- Hauptberuflich beschäftigte ÜL/T sind nicht förderfähig. Als hauptberuflich beschäftigt wird angesehen, wer mindestens 14 Std./Woche dieser Tätigkeit nachgeht.
Weitere Informationen und Unterlagen zu den Zuschüssen findet Ihr in der Förderrichtlinie des LSB Niedersachsen.
Wenn Ihr noch Fragen dazu habt, dann meldet Euch in der Geschäftsstelle bei
Celina Duschner
04791-502101