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Zugang für Sportvereine zur Novemberhilfe des Bundes

Auch Sportvereine können von der sogenannten Novemberhilfe des Bundes profitieren. Das hat jetzt der Niedersächsische Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Dr. Bernd Althusmann, dem Landessportbund Niedersachsen jüngst in einem Schreiben mitgeteilt, wie der Kreissportbund (KSB) Osterholz nun bekanntgab. Danach werden Sportvereine, die von den temporären Schließungen betroffen sind, mit Unternehmen gleichgestellt und können unter denselben Bedingungen einen Antrag auf die Novemberhilfe stellen.

Sportvereine leisteten einen wichtigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Beitrag, schrieb Althusmann. Weiter teilte der Minister aktuell zum Verfahrensverlauf mit: Pro Woche der Schließung könnten Zuschüsse in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt werden. Die Antragstellung müsse elektronisch durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Rechtsanwälte über die Überbrückungshilfe-Plattform (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de) erfolgen. Diese Form der Beantragung sei seitens des Bundes vorgegeben und solle den Missbrauch der Novemberhilfe vermeiden. „Ich freue mich, dass wir diese Zugangsregelung für die niedersächsischen Sportvereine erwirken konnten“, heißt es abschließend in dem jetzt eingetroffenen Brief aus dem Wirtschaftsministerium.

Carsten Spöring
Kreissportbund Osterholz
Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit