Tel.: 04791- 502101  ·  E-Mail: info@ksb-osterholz.de

Förderungen

Förderungen des Landessportbundes Niedersachsen

Besondere Veranstaltungen

→ Neue Zielgruppen ansprechen & gewinnen
→ Neue Angebotsformen ausprobieren

Förderdauer:
Veranstaltungstag oder Wochenende 
Förderbetrag:
max. 1.000 € (100% Förderung)
Förderfähige Ausgaben:
Notwendige Sportmaterialien, Ausgaben für Werbung, Honorare, Verpflegung, Mietkosten für Rahmenprogramm oder Räumlichkeiten

Zielgruppenspezifische Angebote

→ Einführung neuer Sportangebote im Vereinsprogramm

Förderdauer:
6 Monate – 12 Monate – längerer Zeitraum
Förderbetrag:
600 € – 1.000 € (100% Förderung)
Förderbedingung:
ÜL-C Lizenz // Berufsqualifikation
Förderfähige Ausgaben:
Notwendige Sportmaterialien, Ausgaben für Werbung, Honorare, Raummiete

Projekte und Prozesse

→ Komplexe und umfangreiche Vorhaben zur nachhaltigen Vernetzung und Kooperation mit Partnern
→ Ziel: Implementierung eines Bewegungs- und Gesundheitsnetzwerkes

Förderdauer:
max. Laufzeit 2 Jahre
Förderbetrag:
80% der förderfähigen Ausgaben max. 8.000 €
Förderfähige Ausgaben:
Notwendige Sportmaterialien, Ausgaben für Werbung, Honorare, Raummiete, Personal fürs Projekt

Projekte
"Integration im und durch Sport"

Folgende Projekte werden gefördert 

  • Vielfaltssensible Sportangebote
  • Vielfaltssensible Schwimmkurse
  • Besondere Veranstaltungen im Bereich Teilhabe und Vielfalt 
  • Kompetenzförderung und Qualifizierung
  • Aus-, Fort- und Weiterbildungen 
  • Sonstige Einzelmaßnahmen
  • (Groß-) Projekte
  • Frauensporttage

 

Engagementförderung

  1. Innovative Projektideen und Maßnahmen zur Engagementförderung – Anträge dauerhaft möglich
  2. Minijob-Förderung – Anträge vom 03.02.-16.03.2025
  3. Schwerpunktförderung Digitalisierung – Anträge vom 01.04.-23.05.2025 
  4. Soziale Talente (nur für Landesfachverbände und Sportbünde beantragbar) – Anträge vom 07.04.-18.05.2025
  5. Vielfalt im Engagement – Anträge vom 07.07.-17.08.2025
  6. Dankeschönveranstaltungen für eure Engagierten und Ehrenamtlichen – Anträge vom 16.10.-30.11.2025

Zuschüsse Ferienfreizeiten und Jugenderholungsmaßnahmen

Förderung für Jugendfreizeit- und Jugenderholungsmaßnahmen. 

  • Zuschuss in Höhe von € 2,00 pro Tag und
    Teilnehmer*in, Leiter*in, Betreuer*in 
  • Leiter*innen und Betreuer*innen von Freizeiten, die eine gültige Juleica nachweisen, erhalten einen Zuschuss in Höhe von € 4,00 pro Tag und Person. 

 

Inge-Küster-Stiftung

Seit über 10 Jahren unterstützt die Inge-Küster-Stiftung das Sporttreiben der weiblichen Sportjugend im Landkreis Osterholz.

Die Inge-Küster-Stiftung stellt auch im Jahr 2025 wieder Fördermittel für unsere Mitgliedsvereine bereit. Ab sofort können Anträge über uns einreichen werden bei der Stiftung.  Bitte beachtet die Frist: Einsendeschluss ist der 31.05.2025 !

Hier geht’s zum Presseartikel von 2024.

Hier geht’s zum Presseartikel von 2023.

Weitere Fördermöglichkeiten