Die Sporthilfe Niedersachsen möchte auch in diesem Jahr Sportlerinnen und Sportlern, die sich aufgrund einer Sportverletzung während der Weihnachtsfeiertage im Krankenhaus aufhalten müssen, ein Weihnachtsgeschenk im Wert bis zu 60 Euro machen. Dies gilt auch, wenn die Sportverletzten für die Zeit der Feiertage aus dem Krankenhaus entlassen werden, aber die stationäre Behandlung unmittelbar im Anschluss fortgesetzt wird. Der Kreissportbund Osterholz bittet seine Mitgliedsvereine in solch einem Fall, sich in der Geschäftsstelle zu melden (Telefon: 04791-502101, E-Mail: info@ksb-osterholz.de) und den Namen der Verletzten bzw. des Verletzten, den Verein, die Sportart und das Krankenhaus rechtzeitig mitzuteilen.
Peter Bergstermann
Carsten Spöring