Förderungen
Förderungen des Landessportbundes Niedersachsen
Besondere Veranstaltungen
→ Neue Zielgruppen ansprechen & gewinnen
→ Neue Angebotsformen ausprobieren
Förderdauer:
Veranstaltungstag oder Wochenende
Förderbetrag:
max. 1.000 € (100% Förderung)
Förderfähige Ausgaben:
Notwendige Sportmaterialien, Ausgaben für Werbung, Honorare, Verpflegung, Mietkosten für Rahmenprogramm oder Räumlichkeiten
Zielgruppenspezifische Angebote
→ Einführung neuer Sportangebote im Vereinsprogramm
Förderdauer:
6 Monate – 12 Monate – längerer Zeitraum
Förderbetrag:
600 € – 1.000 € (100% Förderung)
Förderbedingung:
ÜL-C Lizenz // Berufsqualifikation
Förderfähige Ausgaben:
Notwendige Sportmaterialien, Ausgaben für Werbung, Honorare, Raummiete
Projekte und Prozesse
→ Komplexe und umfangreiche Vorhaben zur nachhaltigen Vernetzung und Kooperation mit Partnern
→ Ziel: Implementierung eines Bewegungs- und Gesundheitsnetzwerkes
Förderdauer:
max. Laufzeit 2 Jahre
Förderbetrag:
80% der förderfähigen Ausgaben max. 8.000 €
Förderfähige Ausgaben:
Notwendige Sportmaterialien, Ausgaben für Werbung, Honorare, Raummiete, Personal fürs Projekt
Projekte
"Integration im und durch Sport"
Folgende Projekte werden gefördert
- Vielfaltssensible Sportangebote
- Vielfaltssensible Schwimmkurse
- Besondere Veranstaltungen im Bereich Teilhabe und Vielfalt
- Kompetenzförderung und Qualifizierung
- Aus-, Fort- und Weiterbildungen
- Sonstige Einzelmaßnahmen
- (Groß-) Projekte
- Frauensporttage
Engagementförderung
- Innovative Projektideen und Maßnahmen zur Engagementförderung – Anträge dauerhaft möglich
- Minijob-Förderung – Anträge vom 03.02.-16.03.2025
- Schwerpunktförderung Digitalisierung – Anträge vom 01.04.-23.05.2025
- Soziale Talente (nur für Landesfachverbände und Sportbünde beantragbar) – Anträge vom 07.04.-18.05.2025
- Vielfalt im Engagement – Anträge vom 07.07.-17.08.2025
- Dankeschönveranstaltungen für eure Engagierten und Ehrenamtlichen – Anträge vom 16.10.-30.11.2025
Zuschüsse Ferienfreizeiten und Jugenderholungsmaßnahmen
Förderung für Jugendfreizeit- und Jugenderholungsmaßnahmen.
- Zuschuss in Höhe von € 2,00 pro Tag und
Teilnehmer*in, Leiter*in, Betreuer*in - Leiter*innen und Betreuer*innen von Freizeiten, die eine gültige Juleica nachweisen, erhalten einen Zuschuss in Höhe von € 4,00 pro Tag und Person.
Inge-Küster-Stiftung
Seit über 10 Jahren unterstützt die Inge-Küster-Stiftung das Sporttreiben der weiblichen Sportjugend im Landkreis Osterholz.
Die Inge-Küster-Stiftung stellt auch im Jahr 2025 wieder Fördermittel für unsere Mitgliedsvereine bereit. Ab sofort können Anträge über uns einreichen werden bei der Stiftung. Bitte beachtet die Frist: Einsendeschluss ist der 31.05.2025 !
Hier geht’s zum Presseartikel von 2023.