ÜL-Zuschüsse
Der LandesSportBund Niedersachsen e. V. stellt aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen seinen ordentlichen Mitgliedsvereinen und ergänzend zu den Zuschüssen des LKs, Zuschüsse für lizenzierte ÜL/T zur Verfügung, die mindestens die 1. Lizenzstufe absolviert haben. Die Förderung aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Stichtag für die Berechnung der Förderung durch den zuständigen Sportbund ist der 31.05. eines Jahres und bezieht sich auf die an diesem Tag gültigen Übungsleiter-Lizenzen. Nachträglich vorgelegte Lizenzen können für das laufende Jahr nicht mehr berücksichtigt werden. Der Nachweis einer gültigen Lizenz erfolgt über die Registrierung im LSB-Intranet in Verbindung mit dem DOSB-Zertifikat des DOSB-Lizenzmanagement-Systems (DOSB-LiMS).