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Es geht wieder los – in Teilen

Im fortwährenden Corona-Lockdown profitiert von den ersten Lockerungen, auf die sich Bund und Länder geeinigt haben, in Teilen auch der organisierte Sport, wie dem Kreissportbund (KSB) Osterholz jetzt mitgeteilt worden ist. Danach gibt es zum Thema Sport vom 8. März an folgende Lockerungen:

  1. Individualsport ist für maximal 5 Personen aus 2 Haushalten möglich.
  2. Bis zu 20 Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre können auch in Gruppen im Außenbereich Sport treiben.
  3. Wie der Sport in den Schulen stattfindet, werden voraussichtlich die Schulen mitteilen.

Dazu hat der Landkreis Osterholz zudem ein Schaubild veröffentlicht. Weitere Lockerungen sind möglich, wenn die Inzidenzzahl im Landkreis Osterholz über sieben Tage unter 35 liegt. Weitergehende Bewilligungen werden jedoch bekannt gegeben. Ferner hat der Landkreis Osterholz alle Informationen unter www.landkreis-osterholz.de/corona zusammengefasst und veröffentlicht dort auch die heute überarbeitete Niedersächsische Corona-Verordnung.

Carsten Spöring
Kreissportbund Osterholz
Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit