Tel.: 04791- 502101  ·  E-Mail: info@ksb-osterholz.de

Keine Lockerung, keine Schnelltests für Vereine

Angesichts der Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 06.03.2021 und mit Blick auf die darin vorgesehenen Lockerungen für den Sport hat der Kreissportbund (KSB) Osterholz kürzlich Kontakt zum Landkreis Osterholz aufgenommen und gefordert, in Gebieten mit einem Inzidenzwert unter 35 tatsächlich per Allgemeinverfügung Sport entsprechend der Verordnung zu ermöglichen und daneben Schnelltests in möglichst großer Anzahl kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Die Antwort aus dem Kreishaus war allerdings ernüchternd: Zwar räumt die Verwaltung, auch im Namen von Landrat Bernd Lütjen, ein, dass die Landkreise die Möglichkeit haben, bei einem Inzidenzwert von unter 35 zu regeln, dass die Kontaktbeschränkungen auf Zusammenkünfte von maximal zehn Personen aus bis zu drei Haushalten gelockert werden. Allerdings befinde sich der Landkreis Osterholz aktuell (17. März 2021) bei einem Inzidenzwert von 50,9. In den vergangenen vier Wochen sei eine Unterschreitung der 35er-Marke lediglich an zwei Tagen zu verzeichnen gewesen. Der Landkreis räumt lediglich ein, bei einer stabilen Inzidenz von unter 35 würde eine entsprechende Allgemeinverfügung getroffen – zwei Tage seien für „Stabilität“ aber zu gering.

Zum Thema „Schnelltests“ heißt es in dem Antwortschreiben an den KSB, die aktuelle Coronavirus-Testverordnung der Bundesregierung sehe vor, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner Anspruch auf einen Corona-Schnelltest haben (sog. Bürgertestung). Für die Anlaufstellen zu diesen Tests verweist die Kreisverwaltung auf ihre Internetseite (www.landkreis-osterholz.de/corona-schnelltest). Ein größeres Entgegenkommen für die Sportvereine verneint der Landkreis aber, indem er mitteilt: „Eine Herausgabe von kostenlosen Schnelltests an Vereine, Unternehmen oder ähnliche Institutionen ist derzeit nicht geplant.“

Carsten Spöring
Kreissportbund Osterholz
Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit