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Förderung für Sport der weiblichen Jugend: Anmeldefrist endet

Der Vorsitzende des Kreissportbundes (KSB) Osterholz, Jens Themsen, hat die Sportvereine jetzt noch einmal nachdrücklich an den Anmeldeschluss für Maßnahmen zur Förderung des Sporttreibens der weiblichen Sportjugend erinnert, die mit Mitteln aus der Inge-Küster-Stiftung bezuschusst werden sollen. Aktuell wies Themsen die Vereine im KSB darauf hin, dass nur noch bis zum 31. Juli Zeit sei, Anträge für Projekte in diesem Jahr zu stellen und über den Kreissportbund Osterholz einzureichen.

Auch im Jahre 2023 fördert die Inge-Küster-Stiftung wieder Projekte von Sportvereinen im Kreissportbund Osterholz, die gezielt das Sporttreiben der weiblichen Sportjugend betreffen.

Zuvor hatte Fritz Bokelmann, Vorsitzender der Inge-Küster-Stiftung, dem Kreissportbund mitgeteilt, dass die Mitgliedsvereine im KSB für das Jahr 2023 Anträge zur Förderung des Sporttreibens der weiblichen Sportjugend stellen könnten. Diese Stiftung hat sich zum Ziel gesetzt, gezielt Projekte der Sportvereine ausschließlich für junge Sportlerinnen finanziell zu fördern. Die Förderung erfolgt in der Regel durch Gewährung von Zuschüssen einer Anteils- oder einer Festbetragsfinanzierung. Das Antragsformular sowie den Vordruck für den Kosten- und Finanzierungsplan können interessierte Vereine beim Kreissportbund erhalten (E-Mail: info@ksb-osterholz.de). Beide Formblätter sind – neben der kompletten Förderrichtlinie zur Vergabe von Stiftungsmitteln der Inge-Küster-Stiftung – auch im Anhang zu finden.

Carsten Spöring
Kreissportbund Osterholz
Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit