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Sportstättenbau: Über 134.000 Euro für KSB-Vereine bewilligt

Bei Christina Fengels, im Kreissportbund Osterholz (KSB) für die Anträge der Mitgliedsvereine zum Sportstättenbau zuständig, sind die Bewilligungen vom Landessportbund (LSB) Niedersachsen für das Förderjahr 2025 eingetroffen. „Alle geplanten und beantragten Maßnahmen der Vereine werden mit durchweg 30 Prozent bezuschusst“, freut sich Christina Fengels. Insgesamt fließen 134.140 Euro in den Bereich des Kreissportbundes Osterholz. Neun Sportvereine profitieren in diesem Jahr von Sportstätten-Fördermitteln des LSB. Die geplanten Sanierungen und Instandsetzungen an ihren Sportanlagen hatten die TSG Wörpedorf-Grasberg-Eickedorf, der SV Aschwarden, der TSV Lesumstotel, der Golf-Club Worpswede, der TSV Eiche Neu St. Jürgen, der Schützenverein Huxfeld, der Reit- und Fahrverein Hambergen, die SG Hülseberg und der Tennisverein BS Osterholz (Scharmbeckstotel) beantragt. Die Gesamtausgaben dieser neun Vereine für ihre Maßnahmen belaufen sich auf 446.780 Euro. In den vergangenen beiden Jahren hat der Kreissportbund Osterholz bereits erhebliche Finanzmittel an Sportvereine weiterreichen können. Im Jahre 2023 wurden kreisweit zwölf Maßnahmen mit insgesamt 51.457 Euro bezuschusst, 2024 waren es sogar 331.371 Euro, die bewilligt wurden. Nun kommen für dieses Jahr noch einmal 134.140 Euro hinzu, wie die KSB-Mitarbeiterin Christina Fengels kürzlich dem Kreissportbund-Vorstand erläuterte.

Vom Förderjahr 2026 an gilt sogar ein einheitlicher Fördersatz von maximal 40 Prozent. Auch wurde ein immer wieder kritisiertes Detail geändert: der Maßnahmenbeginn. Bislang durften die Sportvereine erst mit der Baumaßnahme anfangen, wenn der Sportbund den Antrag sachlich geprüft hatte; jetzt wird mit dem Einreichen des Förderantrags der sofortige Maßnahmenbeginn automatisch erteilt. Mehrere KSB-Mitgliedsvereine haben jetzt schon Anträge für das kommende Jahr gestellt, weitere bauwillige Vereine haben dafür bis 15. September (Abgabefrist der Sportstättenbauförderanträge über 25.000 Euro) beziehungsweise bis 15. November (Abgabefrist der Sportstättenbauförderanträge unter 25.000 Euro) Zeit. Als Hilfestellung bietet der Landessportbund Online-Seminare an, die einen Überblick über die Sportstättenbauförderung vermitteln und die die wesentlichen Voraussetzungen für eine Förderung, geltende Fristen und Möglichkeiten der Förderung beinhalten. Die noch ausstehenden diesjährigen LSB-Webinar-Termine zur Sportstättenförderung sind angesetzt für den 26. Juni, 28. August und 6. November, jeweils um 18 Uhr. Sportvereine können sich mit ihren Fragen zum Sportstättenbau und zu den aktuellen Richtlinien (allgemeine Fördervoraussetzungen, Finanzierungsplan/Förderung, Antragsunterlagen) auch jederzeit direkt an Christina Fengels beim Kreissportbund Osterholz wenden. Zu erreichen ist sie am besten per E-Mail unter der Adresse sportstaettenbau@ksb-osterholz.de.