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Mitteilung über das Corona-Sonderprogramm

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf das Nds. Ministerialblatt mit der Förderrichtlinie zum „Corona-Sonderprogramm für Sportorganisationen“ möchte ich hinweisen.

Die Förderrichtlinie ist auf Seite 2 der Datei aufgeführt.

Die Anträge können ab heute eingereicht werden: https://lsbntweb.lsb-niedersachsen.de/foerder.osp#_blank

Auszüge:

  • Zielgruppe: „Gemeinnützige Sportorganisationen, die infolge der Corona-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind“.
  • Inkrafttreten der Richtlinie: 1. Februar 2021
  • Anträge können bis zum 15. November 2021 gestellt werden
  • Zahlung von 70% der entstehenden Unterdeckung, maximal jedoch 50.000 Euro
  • Insgesamt stehen die nicht in 2020 abgerufenen Mittel in Höhe von ca. 4,15 Millionen Euro für 2021 zur Verfügung

Mit freundlichen Grüßen

Axel Miesner