Sehr geehrte Damen und Herren,
auf das Nds. Ministerialblatt mit der Förderrichtlinie zum „Corona-Sonderprogramm für Sportorganisationen“ möchte ich hinweisen.
Die Förderrichtlinie ist auf Seite 2 der Datei aufgeführt.
Die Anträge können ab heute eingereicht werden: https://lsbntweb.lsb-niedersachsen.de/foerder.osp#_blank
Auszüge:
- Zielgruppe: „Gemeinnützige Sportorganisationen, die infolge der Corona-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind“.
- Inkrafttreten der Richtlinie: 1. Februar 2021
- Anträge können bis zum 15. November 2021 gestellt werden
- Zahlung von 70% der entstehenden Unterdeckung, maximal jedoch 50.000 Euro
- Insgesamt stehen die nicht in 2020 abgerufenen Mittel in Höhe von ca. 4,15 Millionen Euro für 2021 zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
Axel Miesner