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Übungsleiter-Zuschüsse beantragen

Der Kreissportbund Osterholz hat seine Mitgliedsvereine jetzt aufgerufen, auch im Jahre 2021 rechtzeitig an die Einreichung von Anträgen zur Übungsleiter-Bezuschussung zu denken.

Der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen stellt aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen seinen ordentlichen Mitgliedsvereinen und ergänzend zu den Zuschüssen des Landkreises Zuschüsse für lizenzierte Übungsleiter/Trainer zur Verfügung, die mindestens die 1. Lizenzstufe absolviert haben. Die Förderung aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Stichtag für die Berechnung der Förderung durch den zuständigen Sportbund ist der 31.05. eines Jahres und bezieht sich auf die an diesem Tag gültigen Übungsleiter-Lizenzen. Nachträglich vorgelegte Lizenzen können für das laufende Jahr nicht mehr berücksichtigt werden. Der Nachweis einer gültigen Lizenz erfolgt über die Registrierung im LSB-Intranet in Verbindung mit dem DOSB-Zertifikat des DOSB-Lizenzmanagement-Systems (DOSB-LiMS).

Nähere Infos finden Sie hier.

Carsten Spöring
Kreissportbund Osterholz
Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit