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Transparenzregister belastet Sportvereine

Unnötige Arbeit, zusätzliche Kosten – das sind die Belastungen, die das Transparenzregister für den Kreissportbund (KSB) Osterholz und seine Mitgliedsvereine gebracht hat. Vordergründig geht es um das Geldwäschegesetz (GwG) aus dem Jahre 2017, dem allerdings im gleichen Jahr die kostenträchtige Transparenzregistergebührenverordnung (TrGebV) folgte – mit der Maßgabe, dass Vereine und Vereinigungen zusätzlich finanziell und auch ideell belastet wurden. Eine Freistellung, die zu einem späteren Zeitpunkt gemeinnützigen Vereinen zugestanden wurde, erfordert nämlich einen hohen zeit- und personalintensiven Aufwand. Aktuell dringt jetzt der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) in einem Schreiben an Finanzminister Olaf Scholz darauf, in Abänderung des Transparenzregisters künftig Vereine des organsierten Sports aus dem Kreis der zu erfassenden Vereinigungen herauszunehmen. In einem weiteren Schreiben an Justizministerin Christine Lambrecht fordert der DOSB zudem, die geänderte Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale auch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) anzupassen (beide DOSB-Schreiben sind im Folgenden nachzulesen). Die Vorsitzende des Kreissportbundes Osterholz, Edith Hünecken, hat dem Bundestagsabgeordneten des Wahlkreises Osterholz-Verden, Andreas Mattfeldt, jetzt die beiden Schreiben sowie den aktuellen Gebührenbescheid für den KSB geschickt und ihn gebeten, im Sinne der DOSB-Forderung tätig zu werden und hier durch eine Entbürokratisierung für eine Entlastung der Sportvereine zu sorgen.

Carsten Spöring
Kreissportbund Osterholz
Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit