Auch im Jahr 2022 erhalten Sportvereine Zuschüsse, wenn sie Jugendfreizeiten oder Jugenderholungsmaßnahmen anbieten. Darauf hat jetzt die Sportjugend im Kreissportbund (KSB) Osterholz hingewiesen. Gleichzeitig erläuterte Lars Wellbrock, Vorsitzender der Osterholzer Sportjugend, in einer Mitteilung an Vereine im KSB die wichtigsten Richtlinien für die finanzielle Förderung solcher Jugendfahrten.
Vor Beginn der Jugendfreizeit oder Jugenderholungsmaßnahme muss der Verein einen Förderantrag bei der Sportjugend Osterholz stellen, wobei nur Freizeiten von Jugendgruppen mit mindestens sechs Teilnehmenden und wenigstens vier Tagen Dauer bezuschusst werden. Auch müssen die Jugendlichen zwischen sechs und 22 Jahren alt sein, allerdings wird pro angefangenen sechs Teilnehmenden auch ein Betreuender bezuschusst. In der Regel gibt es dann zwei Euro pro Tag und Teilnehmendem als Förderung.
Anträge sind per E-Mail bei der Sportjugend im KSB Osterholz zu bekommen (sportjugend@ksb-osterholz.de). Dort sind auch die genauen Richtlinien zur Förderung von Jugendfreizeiten oder Jugenderholungsmaßnahmen erhältlich, die ebenfalls auf der Homepage des Kreissportbundes zu finden sind (www.ksb-osterholz.de).
Carsten Spöring
Kreissportbund Osterholz
Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit