Liebe Sportjugend Osterholz, liebe Sportfreundinnen, liebe Sportfreunde,
Ihr plant mit Eurer Jugendgruppe eine Jugendfreizeit / Jugenderholungsmaßnahme?! Dann solltet Ihr Euch die dazugehörige Förderung sichern! Auch wenn unser Alltag ganz im Zeichen der Corona Pandemie steht, hoffen wir das zumindest entsprechende Jugendfreizeiten / Jugenderholungsmaßnahmen unter entsprechenden Regeln möglich sind.
Folgende Regeln gelten für die Förderung von Jugendfreizeiten / Jugenderholungsmaßnahmen:
– Ihr müsst vor Beginn eurer Jugendfreizeit / Jugenderholungsmaßnahme einen entsprechenden Förderantrag bei uns als Sportjugend Osterholz stellen.
– Bezuschusst werden nur Maßnahmen von Jugendgruppen mit mindestens 6 Teilnehmenden, die einschließlich des An- und Abreisetages, mindestens 4 Tage dauern.
– Es werden nur Teilnehmende bezuschusst, die mindestens 6 Jahre und unter 22 Jahre alt sind.
– Pro angefangene 6 Teilnehmende wird grundsätzlich ein Betreuer*in bezuschusst.
Es wird ein Zuschuss in Höhe von bis zu € 2,00 pro Tag und Teilnehmer*in, Leiter*in bzw. Betreuer*in gewährt. Der Zuschuss wird je Maßnahme pro Teilnehmer*in nur einmal gewährt.
Nicht bezuschusst werden Punktspiele, Trainingslager, sportfachliche Turniere, sportfachliche Wettkämpfe.
Solltet Ihr eine entsprechende Jugendfreizeit / Jugenderholungsmaßnahme planen, meldet Euch gerne bei uns, damit wir Euch den Antrag zuschicken können.
Die Auszahlung der entsprechenden Fördermittel erfolgt Ende 2021 / Anfang 2022 direkt an Euch. Eure Anträge müssen bis zum 30.11.2021 an uns zurückgeschickt werden.
Für Fragen stehen wir Euch gerne zur Verfügung.
Sportliche Grüße
Vorstand Sportjugend Osterholz