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„Testung auf Corona“

– Testbescheinigung für beaufsichtigte Selbsttests

Die Warnstufe 2 der niedersächsischen Corona-Verordnung, die seit dem 1. Dezember auch im Landkreis Osterholz in Kraft gesetzt ist, bescherte den zahlreichen Sportgruppen in Hallen eine neue Auflage: In geschlossenen Räumen darf auch die Sportausübung nur noch mit der 2G-plus-Regelung erfolgen. Bislang waren die meisten Sportlerinnen und Sportler davon ausgegangen, sich die erforderliche Testbescheinigung über ein anerkanntes Testzentrum oder eine teilnehmende Apotheke besorgen zu müssen. Nun hat der Landtagsabgeordnete Axel Miesner (CDU) dem Kreissportbund (KSB) Osterholz aber mitgeteilt, dass eine landesseitig erarbeitete Testbescheinigung zusammen mit einem beaufsichtigten Selbsttest ausreichend sei. Wörtlich schrieb Miesner dem Kreissportbund, es „können sich nunmehr auch Vereine an der Unterstützung des Testens beteiligen und Testbescheinigungen gemäß Anlage ausstellen“. Die aktualisierte Internetseite zum Thema „Testungen auf Corona“ (https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/Testung/hinweise-zur-testung-auf-corona-198156.html) gebe Hinweise dazu. Miesner teilte weiter mit, im Kern basiere die Bestätigung auf einem „Vier-Augen-Prinzip“. So heiße es auszugsweise in der entsprechenden Verordnung: „Der Selbsttest unter Aufsicht und die daraus folgende Bescheinigung eines negativen Tests (24 Stunden gültig) kann insofern durch eine hierzu jeweils autorisierte Person erfolgen.“ So könne beispielsweise auch in Sportvereinen eine ebenfalls vom Verein autorisierte Person die Testung beobachten und dann schriftlich bestätigen. All diese Testbescheinigungen seien 24 Stunden gültig und können innerhalb der 24 Stunden beliebig oft an unterschiedlichen Stellen eingesetzt werden. Der Vordruck des Landes Niedersachsen „Bescheinigung über das Ergebnis eines Antigentests zum Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2“ für beaufsichtigte Selbsttests ist auch auf der Internetseite des Kreissportbundes Osterholz (www.ksb-osterholz.de) zu finden.

Carsten Spöring

Kreissportbund Osterholz

Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit