Der Landessportbund (LSB) Niedersachsen hat die Richtlinien für den Sportstättenbau aktualisiert. „Das hat eine erhebliche Erleichterung für die Vereine und für uns in der Geschäftsstelle gebracht“, sagt Christina Fengels, beim Kreissportbund Osterholz (KSB) für die Anträge der Mitgliedsvereine zum Sportstättenbau zuständig.
Konkret muss Christina Fengels den Vereinsvertretern nun nicht mehr erläutern, welche Maßnahmen in welcher Höhe bezuschusst werden. Vom Förderjahr 2026 an gilt ein einheitlicher Fördersatz von maximal 40 Prozent. Auch an anderer Stelle können die Vereine nun unkomplizierter planen, denn bisher mussten mindestens zehn Prozent der förderfähigen Ausgaben aus Eigenmitteln stammen; dieser Nachweis entfällt künftig, auch vollständig mit Fremdmitteln finanzierte Maßnahmen können gefördert werden. Zudem tragen die neuen Richtlinien den gestiegenen Baukosten Rechnung: Die Maximalförderung ist von 100.000 auf 150.000 Euro erhöht worden. Und schließlich wurde ein immer wieder kritisiertes Detail geändert: der Maßnahmenbeginn. Bislang durften die Sportvereine erst mit der Baumaßnahme anfangen, wenn der Sportbund den Antrag sachlich geprüft hatte; jetzt wird mit dem Einreichen des Förderantrags der sofortige Maßnahmenbeginn automatisch erteilt.
In den vergangenen beiden Jahren hat der Kreissportbund Osterholz bereits erhebliche Finanzmittel an Sportvereine weiterreichen können. Im Jahre 2023 wurden kreisweit zwölf Maßnahmen mit insgesamt 51.457 Euro bezuschusst, 2024 waren es sogar 221.314 Euro, die bewilligt wurden. Für Baumaßnahmen in diesem Jahr, die die Vereine in 2024 beantragt haben, rechnet die KSB-Mitarbeiterin Christina Fengels frühestens im März mit Zahlen vom Landessportbund. Daneben haben jetzt schon mehrere KSB-Mitgliedsvereine Anträge für das kommende Jahr gestellt, können nach den aktualisierten Richtlinien nun aber bereits mit den Baumaßnahmen beginnen.
Als Hilfestellung bietet der Landessportbund Online-Seminare an, die einen Überblick über die Sportstättenbauförderung vermitteln und die die wesentlichen Voraussetzungen für eine Förderung, geltende Fristen und Möglichkeiten der Förderung beinhalten. Sogar zwingend erforderlich ist die Teilnahme für solche Vorhaben, für die Gesamtausgaben unter 25.000 Euro erwartet werden. Für Anträge über 25.000 Euro ist hingegen in jedem Fall ein Beratungsgespräch beim Kreissportbund Osterholz notwendig. Die diesjährigen LSB-Webinar-Termine zur Sportstättenförderung sind hier zu finden.
Sportvereine können sich mit ihren Fragen zum Sportstättenbau und zu den aktuellen Richtlinien (allgemeine Fördervoraussetzungen, Finanzierungsplan/Förderung, Antragsunterlagen) auch jederzeit direkt an Christina Fengels wenden.