Nach dem Inkrafttreten der Änderung des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes haben Sportvereine die Möglichkeit, bei ihrer zuständigen Kommune eine Befreiung von der Grundsteuer im Rahmen der neuen Härtefallregelung zu beantragen.
Der Niedersächsische Landtag hat die entsprechende Gesetzesänderung beschlossen. Von der Neuregelung sind auch verpachtete Sportflächen betroffen. Für diese Anpassung hatte sich der LSB in den vergangenen Monaten gegenüber der Landesregierung eingesetzt.
Ein Härtefallantrag muss bis spätestens zum 31. März des Folgejahres bei der Gemeinde gestellt werden, die den Grundsteuer-bescheid erlassen hat. Für 2025 gilt eine verlängerte Frist bis zum 31. Dezember 2026. Bleiben die Grundstücksverhältnisse unverändert, ist kein erneuter Antrag nötig.
Alle notwendigen Informationen sind unter folgendem Link zu finden: