Bei Christina Fengels, im Kreissportbund Osterholz (KSB) für die Anträge der Mitgliedsvereine zum Sportstättenbau zuständig, sind die Bewilligungen vom Landessportbund (LSB) Niedersachsen für das Förderjahr 2026 eingetroffen. „Alle geplanten und beantragten Maßnahmen der Vereine werden mit durchweg 40 Prozent bezuschusst“, freut sich Christina Fengels, da sich diese enorme Zuschusshöhe nicht unbedingt abzeichnete. Insgesamt fließen 427.776 Euro in den Bereich des Kreissportbundes Osterholz.
Gleich 17 Sportvereine profitieren in diesem Jahr von Sportstätten-Fördermitteln des LSB. Die geplanten Sanierungen und Instandsetzungen an ihren Sportanlagen hatten der TSV Neuenkirchen, der TC Osterholz-Scharmbeck, der TSV Steden-Hellingst, der RC „Tempo“ Ritterhude, der RFV Scharmbeckstotel, der SV „Komet“ Pennigbüttel, der Tennis-Club Grasberg, der ATSV Scharmbeckstotel, die TSG Wörpedorf-Grasberg-Eickedorf, der Reiterverein Lilienthal, der TSV Wallhöfen, der Beckedorfer TC, der RuF Hambergen u. U., der TSV Meyenburg, der 1. FC Osterholz-Scharmbeck, der Schützenverein Adolphsdorf und der TSV St. Jürgen beantragt. Die Gesamtausgaben dieser 17 Vereine für ihre Maßnahmen belaufen sich auf 1.227.631 Euro. In den vergangenen beiden Jahren hat der Kreissportbund Osterholz bereits erhebliche Finanzmittel an Sportvereine weiterreichen können. Im Jahre 2023 wurden kreisweit zwölf Maßnahmen mit insgesamt 51.457 Euro bezuschusst, 2024 waren es sogar 331.371 Euro, die bewilligt wurden, 2025 immerhin 134.140 Euro. Nun kommen für dieses Jahr noch einmal 427.776 Euro hinzu, wie die KSB-Mitarbeiterin Christina Fengels kürzlich dem Kreissportbund-Vorstand mitteilte.
Erst seit dem Förderjahr 2026 gilt ein einheitlicher Fördersatz von maximal 40 Prozent. Auch wurde ein immer wieder kritisiertes Detail geändert: der Maßnahmenbeginn. Bislang durften die Sportvereine erst mit der Baumaßnahme anfangen, wenn der Sportbund den Antrag sachlich geprüft hatte; jetzt wird mit dem Einreichen des Förderantrags der sofortige Maßnahmenbeginn automatisch erteilt. Mehrere KSB-Mitgliedsvereine haben jetzt schon Anträge für das kommende Jahr gestellt, weitere bauwillige Vereine haben dafür bis 15. September Zeit. Als Hilfestellung bietet der Landessportbund Online-Seminare an, die einen Überblick über die Sportstättenbauförderung vermitteln und die die wesentlichen Voraussetzungen für eine Förderung, geltende Fristen und Möglichkeiten der Förderung beinhalten.
Die noch ausstehenden diesjährigen LSB-Webinar-Termine zur Sportstättenförderung sind angesetzt für den 18. Juni, 20. August und 17. September, jeweils um 18 Uhr. Die Teilnahme ist zwingend erforderlich für solche Vorhaben, deren Gesamtausgaben unter 25.000 Euro erwartet werden. Empfohlen wird die Teilnahme durch das für die Baumaßnahme verantwortliche Vereinsmitglied. Für die Anträge über 25.000 Euro ist zudem ein Beratungsgespräch beim Kreissportbund Osterholz in jedem Falle erforderlich. Sportvereine können sich mit ihren Fragen zum Sportstättenbau und zu den aktuellen Richtlinien (allgemeine Fördervoraussetzungen, Finanzierungsplan/Förderung, Antragsunterlagen) auch jederzeit direkt an Christina Fengels beim Kreissportbund Osterholz wenden.
Text: Carsten Spöring