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Geld von der Sportjugend für Jugendfreizeiten

Auch im Jahr 2024 erhalten Sportvereine Zuschüsse, wenn sie Jugendfreizeiten oder Jugenderholungsmaßnahmen anbieten. Darauf hat jetzt die Sportjugend im Kreissportbund (KSB) Osterholz hingewiesen. Gleichzeitig erläuterte Lars Wellbrock, Vorsitzender der Osterholzer Sportjugend, in einer Mitteilung an Vereine im KSB die wichtigsten Richtlinien für die finanzielle Förderung solcher Jugendfahrten.

Bereits vor Beginn der Jugendfreizeit oder Jugenderholungsmaßnahme muss der Verein einen Förderantrag bei der Sportjugend Osterholz stellen, wobei nur Freizeiten von Jugendgruppen mit mindestens sechs Teilnehmenden und wenigstens vier Tagen Dauer bezuschusst werden. Auch müssen die Jugendlichen zwischen sechs und 22 Jahren alt sein, allerdings wird pro angefangenen sechs Teilnehmenden auch ein Betreuender bezuschusst. In der Regel gibt es dann zwei Euro pro Tag und Teilnehmendem als Förderung. Personen mit einer gültigen Juleica werden mit vier Euro pro Tag gefördert. „Nutzt die Chance und sichert euch die Förderung für das Jahr 2024 – wir wünschen euch tolle Freizeiten“, ermunterte Sportjugend-Vorsitzender Wellbrock abschließend die Jugendvertreter der Osterholzer Sportvereine. Anträge sind per E-Mail bei der Sportjugend im KSB Osterholz zu bekommen (sportjugend@ksb-osterholz.de). Dort steht die Sportjugend auch für Rückfragen zur Verfügung.