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Energieeinsparung: Seit 1. August höhere Förderung für Vereine

Hocherfreut begrüßt der Kreissportbund (KSB) Osterholz, dass beim Landessportbund (LSB) Niedersachsen kurzfristig 8 Millionen Euro für Maßnahmen zur Energieeinsparung für Vereine zur Verfügung stehen. Der Landessportbund hat in seine Richtlinien daraufhin für Maßnahmen der Energieeinsparung deutlich höhere Förderzuschüsse aufgenommen, die seit dem 1. August 2023 beantragt werden können. Wie der LSB dem Kreissportbund dazu weiter mitteilte, können Sportvereine bis zu 50 Prozent Zuschüsse der förderfähigen Ausgaben (maximal 200.000 Euro) beantragen. Und weiter schrieb des LSB jetzt – zur Kenntnis der Sportvereine: „Förderanträge für Maßnahmen zur Energieeinsparung können ab dem 01.08.2023 über das Sportstättenbauförderportal gestellt werden.“ Weitere Informationen hierzu finden interessierte Sportvereine auf der folgenden Internetseite des Landessportbundes: www.lsb-niedersachsen.de/e-sanieren. Auch hat der Landessportbund mittlerweile klargestellt, dass Vereine, die bereits vor dem 1. August 2023 einen Antrag auf Sportstättenbaufördermittel für das Jahr 2024 gestellt haben, die höheren Zuschüsse bekommen, sofern es sich um Maßnahmen zur Energieeinsparung handelt; dazu muss im LSB-Sportstättenbauförderportal eine entsprechende Erklärung abgegeben werden.

Die Sportvereine im KSB können die geänderte „Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus“ und die zugehörige „Durchführungsbestimmung“ beim Kreissportbund Osterholz (Telefon 04791/502101, E-Mail: info@ksb-osterholz.de) erhalten.

Carsten Spöring

Kreissportbund Osterholz

Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit