Keine Lockerung, keine Schnelltests für Vereine
Angesichts der Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 06.03.2021 und mit Blick auf die darin vorgesehenen Lockerungen für den Sport hat der Kreissportbund (KSB) Osterholz kürzlich Kontakt zum Landkreis Osterholz aufgenommen und gefordert, in Gebieten mit einem Inzidenzwert unter 35 tatsächlich per Allgemeinverfügung Sport entsprechend der Verordnung zu ermöglichen und daneben Schnelltests in möglichst großer Anzahl … Weiterlesen …